Wann wird eine MPU angeordnet?
Prinzipiell wird eine MPU angeordnet, wenn Zweifel darin bestehen, ob jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Anlässe für diese Eignungszweifel gibt es viele –
der häufigste Grund für die Anordnung einer MPU ist Alkohol am Steuer: Wer mehrfach Alkoholverstöße im Straßenverkehr zu verantworten hat, oder aber mit
mehr als 1,6 Promille Blutalkohol am Steuer oder auch auf dem Fahrrad erwischt wird, dem droht die MPU.
Aber auch bei 8 Punkten oder mehr in Flensburg – oder auch in Kombination von Alkoholverstoß und weniger als 8 Punkten – wird eine medizinisch-psychologische
Untersuchung notwendig. Weitere Anlässe für die Anordnung einer MPU sind darüber hinaus Fahren unter Drogeneinfluss, gesundheitliche Einschränkungen
oder spezielle Verkehrs- und Strafdelikte.
Zur MPU kommt es, wenn ein Wiedererteilungsantrag für den Führerschein bei der Führerscheinstelle eingeht. Diese kann den Antragsteller dann zur Vorlage eines Gutachtens auffordern, sprich: Auftraggeber einer MPU ist der/die Betroffene selbst. Er/Sie muss die Begutachtungsstelle für eine Feststellung der Fahreignung aussuchen und auch sämtliche Kosten (zwischen 340 und 740 Euro) tragen.
MPU-Stelle finden
Alle amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) finden sich auf der Webseite der
Bundesanstalt für Straßenwesen.
Bei folgenden Trägern können MPUs in Auftrag gegeben werden:
- Absolut Diagnostics GmbH
- ABV Gesellschaft für Angewandte Betriebspsychologie und Verkehrssicherheit mbH
- AVUS Gesellschaft für Arbeits-, Verkehrs- und Umweltsicherheit mbH
- BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
- DEKRA e.V. Dresden
- ias Aktiengesellschaft
- IBBK Institut für Beratung – Begutachtung – Kraftfahrereignung GmbH
- MPUmax GmbH
- pima-mpu GmbH
- ProSecur GmbH
- TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
- TÜV SÜD Life Service GmbH
- TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
- TÜV Thüringen e.V.
Ablauf einer MPU
Die MPU dauert insgesamt circa drei bis vier Stunden und besteht aus drei Teilen: dem medizinischen Teil,
dem psychophysiologischen Leistungstest und Fragebogen sowie dem psychologischen Untersuchungsgespräch. Die Reihenfolge ist nicht festgelegt.
Medizinische Untersuchung
Im Rahmen der medizinischen Untersuchung wird geprüft, ob körperliche Einschränkungen gegen das Führen eines Kraftfahrzeuges sprechen.
Dabei wird insbesondere darauf geachtet, ob Hinweise auf missbräuchlichen Alkohol-, Drogen oder Medikamentenkonsum oder bereits Folgeschäden dessen vorliegen.
Auch Koordinationstests und eine Blutentnahme gehören in den ärztlichen Teil.
Psychologischer Leistungstest
Durch psychologische Leistungstests wird u. a. die Sinneswahrnehmung, Reaktionsschnelligkeit und -genauigkeit und die Belastbarkeit überprüft.
Psychologisches Untersuchungsgespräch
Hier scheitern die meisten an der MPU: Im psychologischen Untersuchungsgespräch geht es um eine selbstkritische Auseinandersetzung mit den Verstößen
aus der Vergangenheit: Ein Gutachter bewertet hier im Detail, inwiefern der/die Betroffene das eigene Verhalten gründlich und selbstkritisch aufgearbeitet und bereits
verändert hat. Damit will der Verkehrspsychologe erfahren, ob die Teilnahme am Straßenverkehr in Zukunft ohne weitere Auffälligkeiten sichergestellt ist. Wichtig ist
letztlich, dass Zustand und Veränderung des Probanden als stabil eingeschätzt werden können.
Vorbereitung auf die MPU
Eine MPU ist grundsätzlich immer auf den individuellen Fall zugeschnitten und wird dann im Hinblick auf alle drei Teile im Gesamten ausgewertet.
Will man bestehen, hilft es da wenig sich irgendwelcher Tricks zu bedienen oder bestimmte Text- und Argumentationsphrasen auswendig zu lernen. Vielmehr empfiehlt
es sich vorab tiefgründig mit der persönlichen Problematik auseinanderzusetzen und sich kooperativ zu zeigen.
Es geht schließlich darum, dass das Gegenüber die Einsicht und intensive Beschäftigung des Probanden mit dem Thema erkennt. So banal etwa die Frage,
wann der Führerschein gemacht wurde, klingt: Wenn bei der Antwort gezögert wird, könnte das darauf hinweisen, dass sich derjenige/diejenige nicht ausreichend mit der
Problematik beschäftigt hat.
Therapie und Abstinenzkontrollprogramme
Speziell bei Alkohol-, Drogen- und/oder Medikamentenmissbrauch wird meist ein Nachweis über die Abstinenz jener Substanzen gefordert.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die Sperrfrist bis zum MPU-Termin sinnvoll zu nutzen, medizinische und psychologische Vorbereitungen zu treffen und sämtliche Belege
über Therapie, Abstinenz etc. vorzulegen.
Dazu können je nach Fall beispielsweise stationäre oder ambulante Entwöhnungstherapien, Selbsthilfegruppen oder ähnliche Beratungs- und Behandlungsangebote
in Anspruch genommen werden. Zusätzlich werden meist Abstinenzkontrollprogramme angeordnet: Per Haaranalysen oder Urin-Screenings
wird festgestellt, ob die genannten Substanzen über einen bestimmten Zeitraum konsumiert wurden. Das Programm besteht in der Regel aus sechs Kontrollen in einem Jahr
bzw. vier Kontrollen im halben Jahr. Die einzelnen Termine finden ungeplant statt.
Tipp: Nur seriöse Hilfe für die MPU
Viele Tipps für viel Geld: Auf dem MPU-Markt tummeln sich allerhand Anbieter, die das Bestehen der medizinisch-psychologischen Untersuchung garantieren.
Hier ist Vorsicht geboten! Stattdessen kann jedoch vorab eine Beratung bei einem seriösen Verkehrspsychologen lohnenswert sein – Kontaktadressen
gibt es beispielsweise beim
ADAC.
Darüber hinaus bieten einige Unternehmen, etwa
TÜV Süd Pluspunkt,
spezielle Vorbereitungskurse für unterschiedliche Problematiken wie Alkohol oder zu viel Punkte im Verkehrsstrafenregister in Flensburg an.
Wenn der Führerschein schon weg ist, kann zudem mit einem solchen Kurs je nach Bundesland die Sperrzeit um bis zu drei Monate verkürzt werden.
Wann und wie kommt das MPU-Gutachten?
Das Gutachten der MPU kommt innerhalb von 14 Tagen mit der Post – sofern alle Befunde und Nachweise vollständig vorliegen. Ist es positiv ausgefallen,
kann es anschließend der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden und einer Neuausstellung der Fahrerlaubnis steht nichts mehr im Weg. Negative Gutachten sollten der
Führerscheinstelle lieber nicht gezeigt werden. Doch auch wenn das Gutachten negativ ausfällt, ist das kein Grund zu verzweifeln: Die
Durchfallquote bei der MPU beträgt etwa 50 Prozent – und es gibt keine Sperrfrist. Die medizinisch-psychologische Untersuchung
darf beliebig oft wiederholt werden.