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Was ist beim Abschleppen zu beachten?

Laut StVO § 43 Abs. 3 gilt: "Einrichtungen zum Verbinden von Fahrzeugen. (...) Bei Verwendung von Abschleppstangen oder Abschleppseilen darf der lichte Abstand vom ziehenden zum gezogenen Fahrzeug nicht mehr als 5 m betragen. Abschleppstangen und Abschleppseile sind ausreichend kenntlich zu machen, z.B. durch einen roten Lappen."
Abschleppseil/Abschleppstange muss deutlich gekennzeichnet sein
Dies ist notwendig, damit dies vom übrigen Verkehr wahrgenommen werden kann.
Der Abstand zwischen den Fahrzeugen darf nicht größer als 5 m sein
Das ist der Maximalabstand, der zwischen den Fahrzeugen bestehen darf.
Motorräder dürfen nur mit fester Verbindung abgeschleppt werden
Motorräder dürfen nicht abgeschleppt werden.

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